An den Musikschulen in NRW findet der Unterricht - Inzidenzen von unter 165 vorausgesetzt wieder in Präsenz statt.
Vorerst aber keine grundsätzlichen Lockerungen durch die neue Coronaschutzverordnung!
Ab dem 15. Mai gilt: An Musikschulen ist Einzelunterricht in Präsenz sowie Präsenzunterricht in Gruppen mit maximal fünf Teilnehmer_innen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren erlaubt. Die bisherige Formulierung mit Bezug auf die Schulpflicht wurde ersetzt durch eine eindeutige Regelung mit der Altersgrenze von 18 Jahren.
Möglich ist zudem Einzelunterricht außerhalb geschlossener Räume für alle Altersstufen und Gruppenunterricht im Freien mit bis zu 20 Teilnehmer_innen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren.
Wir stehen in Kontakt mit dem Gesundheitsministerium NRW zu einigen Fragen, die durch die neue Verordnung aufgeworfen werden bzw. die darin nicht eindeutig geklärt sind, darunter:
- Klärung der Möglichkeit des Einzelunterrichts in Innenräumen für Erwachsene, vor allem für vollständig Geimpfte.
- Klärung zu Regelungen für Musikschulen bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 Die entscheidenden Passagen der ab dem 15. Mai gültigen Verordnung im Wortlaut: Die ab dem 15. Mai gültige Coronaschutzverordnung sieht im Wortlaut vor (siehe, § 7 „Weitereaußerschulische Bildungsangebote“): „(1) Sämtliche Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote einschließlich kompensatorischer Grundbildungsangebote ... und musikalischer Unterricht sind in Präsenz untersagt, soweit nachstehendnichts anderes bestimmt ist. ... Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 sind nur 1. Einzelunterricht beziehungsweise andere Einzelbildungsmaßnahmen außerhalb geschlossener Räumlichkeiten, 7. der musikalische und künstlerische Unterricht in Präsenz für Gruppen von in Innenräumen höchstens fünf, im Freien höchstens zwanzig jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren...“ (Quelle: Landesverband der Musikschulen, NRW)
Bezüglich der Testungsverordnung: Schüler_innen, die bereits über die Schule bzw. den Kindergarten getestet werden, müssen das Ergebnis uns gegenüber nicht gesondert nachweisen. Wir gehen davon aus, dass Schüler_innen nicht am Präsenzunterricht in der Musikschule teilnehmen, wenn ein positives Testergebnis vorliegt oder entsprechende Krankheitssymptome auftreten.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung gilt bis einschließlich 4. Juni 2021.
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