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Corona Update: ab 7. Juni 2021

Autorenbild: Nico ZippNico Zipp

Aktualisiert: 7. Juni 2021

Die Coronaschutzverordnung wurde umstrukturiert und sieht auch für Musikschulen gelockerte Regelungen vor.



Ab dem 5. Juni 2021 gilt eine neue Verordnung in NRW. Unabhängig von den Inzidenzstufen wurde die Altersbegrenzung aufgehoben.

Testnachweise sind erst im Gruppenunterricht ab 3 Schülern notwendig. Liegt die Landesinzidenz unter 35 entfällt jegliche Testpflicht. Es besteht Maskenpflicht bei einer Inzidenz über 35 (außer bei Gesang und Blasinstrumenten). Folgende Regeln gelten in geschlossenen Räumen: Inzidenzstufe 3 in Kreis oder kreisfreier Stadt, Inzidenz unter 100

  • Präsenzunterricht für Schüler jeden Alters möglich

  • Negativtestnachweis erst im Gruppenunterricht ab 3 Schülern

  • Gesang- und Blasinstrumentenunterricht beschränkt auf 10 Personen in ständig durchlüfteten Räumen

  • Maskenpflicht (außer bei Gesang und Blasinstrumenten)

  • Mindestabstände (1,5 m allgemein, Gesang und Blasinstrumente 2m)

  • Proben mit bis zu 20 Personen und Testnachweis möglich, ohne Gesang und Blasinstrumente

Inzidenzstufe 2 in Kreis oder kreisfreier Stadt, Inzidenz unter 50

  • Präsenzunterricht für Schüler jeden Alters möglich

  • Negativtestnachweis erst im Gruppenunterricht ab 3 Schülern

  • Gesang- und Blasinstrumentenunterricht beschränkt auf 20 Personen in vollständig durchlüfteten Räumen

  • Maskenpflicht (außer bei Gesang und Blasinstrumenten)

  • bei festen Sitzplätzen kein Mindestabstand

  • Proben mit bis zu 20 Personen und Testnachweis möglich, auch mit Gesang und Blasinstrumenten in ständig durchlüfteten Räumen


Zusätzlich entfällt bei einer landesweiten Inzidenz unter 35 jegliche Testpflicht.



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