Corona-Update: gültig ab 20. August 2021
- Nico Zipp
- 18. Aug. 2021
- 1 Min. Lesezeit

die neue Verordnung ist geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3-G-Regel“).
Die ab dem 20. August geltende Verordnung findet Ihr unter https://www.land.nrw/corona bzw.direkt unter https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-08-17_coronaschvo_ab_20.08.2021.pdf
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